Unverzichtbar, aber häufig übersehen: Arbeitssicherheit im Betrieb
Dazu gehört u. A. eine Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab 21 versicherungspflichtigen Mitarbeitern. Sie unterstützt die Geschäftsleitung bei der Einhaltung der Vorgaben und der sicheren Gestaltung aller Arbeitsplätze und -abläufe.
Aber auch unter 21 versicherungspflichtigen Mitarbeitern ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Einhaltung de Anforderungen aus den Arbeitsschutzgesetzen. Auch hier kann eine externe Beratung Sie unterstützen.
Für die Ernennung des Beauftragten gibt es zwei Optionen: Sie können einen internen Mitarbeiter ausbilden lassen und benennen, oder Sie beauftragen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Intern bedeutet, dass die Person aus Ihrem Mitarbeiterkreis kommt und die Funktion mithilfe regelmäßiger Schulungen und Fortbildungen ausübt. Extern bedeutet: Sie engagieren eine eigens dafür ausgebildete Fachkraft von außen.
Diese Fachkraft kann ich für Sie sein. Bereits seit vielen Jahren arbeite ich als externe Sicherheitsfachkraft für ein breites Spektrum an Unternehmen und unterstütze die Betriebe in allen Belangen, die zu sicheren Abläufen führen. Damit sind sowohl die Mitarbeiter sicher als auch die gesetzlichen Vorschriften erfüllt.
Mein Service für Sie umfasst die ganze Bandbreite dieses wichtigen Themas, u.a.:
- Sicherheit im Betrieb
- Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsbereiche
- Individuelle Beratungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement, Prävention, Hygiene und Verkehrssicherheit
- Gefahrstoffe
- Brandschutz
- Ganz aktuell: Pandemieplanung
Praktisch sieht es so aus, dass ich zu Ihnen komme und einerseits die vorgeschriebenen regelmäßigen Begehungen durchführe als auch alle sich daraus ergebenen Folgeschritte: Dokumentation, Feststellung eventueller Gefährdungen und Mängel, die Dokumentation und – ganz wichtig: Lösungsvorschläge zur Abhilfe und zur Sicherheit am Arbeitsplatz.
Meine Leistungen für Sie beinhalten außerdem alle Aspekte zum Brandschutz: von der Feststellung möglicher Gefahrenquellen bis zur Beratung zu allen Fragen, die zu diesem Thema gehören, z.B. Fluchtwege, Verordnungen und Umgang mit Materialien.
Mit meinem Leistungsspektrum als externe Sicherheitsfachkraft haben Sie jederzeit die Gewissheit, dass Sie und Ihre Mitarbeiter von sicheren Arbeitsplätzen und Abläufen profitieren.
Was kann ich für Sie tun? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und wir klären Ihre Fragen.
NINA BEN YAGOUB
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Skype-Name: qm-prinzessin
Tel: 0911-49522540
Fax: 0911-49522548
E-Mail: nina.benyagoub@pruefzwerge.de