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Notfallplanung

Selbst bei größtmöglicher Sorgfalt lassen sich Unfälle mit gefährlichen Stoffen nicht immer vermeiden. Gestörte Konzentration, Zeitnot oder ein undichter Behälter sind Ursachen, die sich nicht grundsätzlich verhindern lassen. Solche und weitere Aspekte gehören zur Notfallplanung, bei der auch die Angaben auf den Sicherheitsdatenblättern einbezogen werden:

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  • Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Alle notwendigen Angaben werden im betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan festgehalten und außerdem ausdrücklich in den jeweils geltenden Betriebsanweisungen aufgeführt.
Zusätzlich enthält der Plan die Meldewege bzw. die Telefonnummer für den Notfall.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt weiterhin sicher:

  • Es sind Bindemittel zum Auffangen und Binden gefährlicher Stoffe vorhanden und griffbereit
  • Es sind Schutzausrüstungen zum Personenschutz vorhanden
  • Die Mitarbeiter sind im Umgang mit allen Maßnahmen geschult
  • Die Notfall- und Evakuierungsmaßnahmen werden regelmäßig im Unternehmen geübt
  • Diese Vorgänge werden dokumentiert
  • Es ist festgelegt, wer im Notfall eintreffende Rettungskräfte einweist und gefährliche Bereiche sichert.

Der Brandschutzplan

Die Feuerwehr bzw. die Rettungskräfte benötigen für ihren schnellen Einsatz einen Brandschutz- oder Feuerwehr-Übersichtsplan, mit dessen Hilfe sie sich im Gebäude orientieren können. Auf dem Plan sind folgende Punkte verzeichnet:

  • Angriffswege
  • Löscheinrichtungen
  • Gefahrenschwerpunkte
  • Ansammlung brennbarer Materialien

Der Flucht- und Rettungsplan

Dieser Plan ist für Mitarbeiter und Besucher eines Gebäudes bestimmt und zeigt ihnen auf, wie sie es am schnellsten und sichersten verlassen könne, wenn ein Notfall oder Feuer eintritt. Auch informiert der Plan über das richtige Verhalten.
Möglich ist es außerdem, in Kooperation mit den Behörden Evakuierungspläne aufzustellen, die genau darstellen, wie Einsatzkräfte und Brandschutzhelfer im Fall eines Brandes oder einer Gefahr vorzugehen haben.
Hierbei gilt: Je größer die Hilf- und Orientierungslosigkeit der Personen ist, desto größer ist auch die Gefahr, der sie ausgesetzt sind. Fehlende Mobilität ist ein weiteres Problem. Aus diesem Grund müssen Rettungs- und Fluchtpläne in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Hotels und an Orten für Großveranstaltungen jederzeit vorhanden und aktuell sein.

Mail Holger.Grosser@pruefzwerge.de Fon: 0911-49522546