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Leitern EN 131-1 /131-2

Neue Richtlinien für Leitern: die EN 131-1 und 131-2

 

Ab Januar 2018 gelten neue Richtlinien für die Konstruktions- und Prüfanforderungen bei Leitern in Unternehmen. Kriterien für Belastbarkeit und Standsicherheit wurden hierbei vom europäischen Normenausschuss auf den neuesten Stand gebracht und in die BetrSichV übernommen.

Neu ist zum Beispiel, dass Arbeitgeber in ihrer regulären Gefährdungsbeurteilung prüfen müssen, ob die Verwendung einer Leiter im Arbeitsprozess unbedingt erforderlich und das Risiko für den Mitarbeiter als gering anzusehen ist bzw. ob es eine Alternative zum Einsatz einer Leiter gibt. Ist Letzteres nicht der Fall, darf sie bereitgestellt und genutzt werden.

 

Alte Leitern ausrangieren

Leitern, die nicht der neuen Norm entsprechen, dürfen in Unternehmen nicht mehr eingesetzt werden. Hinzu kommt, dass Anlegeleitern, die 3000 Millimeter und länger sind, nun eine Standverbreiterung benötigen, so dass ein sicherer Stand gewährleistet ist.

Dieser breite Stand bedeutet zugleich, dass mehrteilige Leitern ab 3000 Millimetern nicht mehr auf andere Weise verwendet werden dürfen, beispielsweise einzelne Leiterteile, die keine Standverbreiterung besitzen. Bei Mehrzweckleitern über 3000 Millimeter ist es ebenfalls untersagt, die Oberleiter separat zu nutzen, da sie entsprechend nicht über den breiteren Stand verfügt. Somit lassen sich diese Leitern auch nicht mehr für Treppen verwenden.

 

Normen für Spezialleitern

Die eben genannten Kriterien betreffen tragbare Universalleitern. Daneben gibt es verschiedene spezielle Leitern für den besonderen Gebrauch in bestimmten Arbeits- und Berufsfeldern: Dach-, Feuerwehr- oder fahrbare Leitern. Für sie gelten gesonderte Normen, zum Beispiel:

  • Für Tritte die EN 14183
  • Für Teleskopleitern die EN 131-6
  • Für Ein- und Mehrgelenkleitern die EN 131-4
  • Für mobile Podestleitern die EN 131-7

 

Die regelmäßige Leiternprüfung

Diese Prüfungen werden weiterhin durchgeführt wie bisher hinsichtlich des neuesten Standes der Technik, gesetzlicher Richtlinien und des einwandfreien Zustandes. Geprüft wird unter anderem die Verwindungssteifigkeit („Torsion bei Stehleitern“). Um die Steifigkeit – und damit Festigkeit – zu prüfen, wird ein Fuß der Leiter mit einer Klemme fixiert und die Plattform nun mit 736 Newton belastet. Zusätzlich wird an der Leiter mit einer Kraft von 137 Newton an einer Seite gezogen. Hierbei darf sich der andere Fuß der Leiter nicht mehr als 25 Millimeter von seiner Ursprungsposition wegbewegen. Wird dies eingehalten, gilt die Leiternprüfung als bestanden.

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Mail Holger.Grosser@pruefzwerge.de Fon: 0911-49522546