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Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne

Wir Erarbeiten und prüfen für Sie Flucht- und Rettungspläne, Alarm- und Feuerwehrpläne.

Wir informieren Sie über:

  • Rechtliche Grundlagen.
  • Anforderungen des technischen Regelwerks zur Erarbeitung und Ausführung.
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
  • Feuerwehrlaufkarten

    Flucht- und Rettungspläne dienen der Information für Beschäftigte, Besucher, Kunden und Schutzbefohlene zur Anordnung von Fluchtwegen, Notausgängen sowie von Einrichtungen zur Alamierung und Brandbekämpfung.

    Sie enthalten neben diesen Angaben auch die Aufgaben und Abläufe für das Verhalten zur Alarmierung und zu den Erstmaßnahmen bei Bränden und Unfällen.

    Flucht- und Rettungspläne werden durch Rechtsvorschriften gefordert:

    • Baurechtliche Vorschriften für Gebäude besonderer Art und Nutzung
    • Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung ASR A1.3,ASR A2.3
    • BGV A1 / BGR A1 bzw. GUV A1 „Grundsätze der Prävention“
      • Mail Holger.Grosser@pruefzwerge.de Fon: 0911-49522546