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Brandschutz im Unternehmen

Dieses Thema spielt in der Betriebs- und Arbeitssicherheit eine zentrale Rolle, denn die Auswirkungen eines Feuers können verheerend sein. Menschliches Leben und die Gesundheit sind bei Bränden sofort in hoher Gefahr. Die Sachschäden an Gebäuden, Maschinen und Anlagen können ebenfalls enorm sein, lassen sich jedoch leichter ersetzen als Schäden an Leib und Leben. Deshalb gehört die Brandverhütung und -bekämpfung zu einer wichtigen Aufgabe für alle, die in einem Unternehmen tätig sind.

Die Pflichten der Geschäftsleitung

Das Unternehmen bzw. die Geschäftsführung hat folgende Aufgaben:

  • alle organisatorischen und technischen Maßnahmen treffen, die zur Vermeidung von Bränden notwendig sind
  • die Mitarbeiter auf sämtliche möglichen Brandgefahren hinweisen, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, und sie in Brandschutzmaßnahmen zu unterweisen
  • die technischen Voraussetzungen zur Brandbekämpfung schaffen, sie in gutem Zustand halten und alle Beteiligten im Umgang damit schulen
  • sicherstellen, dass der Betriebsrat seine Rechte zu Mitbestimmung und Mitwirkung beim Thema Brandschutz wahrnehmen kann
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte benennen, sie schulen und sich von ihnen beraten und unterstützen lassen

Die Pflichten der Mitarbeiter

Auch die Mitarbeiter tragen durch ihr Verhalten zu effektivem Brandschutz bei, indem sie

  • in ihrem Verhalten sämtliche Maßnahmen zur Brand- und Explosionsverhütung einhalten und unterstützen
  • allen Anweisungen zum Brandschutz unbedingt folgen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen ist auch für den Brandschutz zuständig. Sie hat folgende Aufgaben:

  • Sie berät das Unternehmen und die Mitarbeiter bei Vorbeugung und Abwehr von Bränden hinsichtlich der Planung, Einrichtung und Unterhaltung betrieblicher Anlagen
  • Sie berät bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und -stoffe
  • Auch berät sie bei der Arbeitsplatzgestaltung und dem Arbeitsablauf
  • Sie begeht alle Arbeitsbereiche regelmäßig bezüglich möglicher Brandgefahren. Dazu gehören auch Lagerstätten und Büros
  • Sie informiert die Geschäftsführung über entdeckte Mängel und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor
  • Die Fachkraft agiert auf der Grundlage des Prinzips „Ausbilden, informieren, motivieren“ und arbeitet darauf hin, dass alle Mitarbeiter umfassend informiert und fähig sind, die entsprechenden Brandschutzmaßnahmen umzusetzen.

Fragen sie uns unverbindlich an.
Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mail Holger.Grosser@pruefzwerge.de Fon: 0911-49522546