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Brandschutzhelfer

Jedes Unternehmen hat die Aufgabe, Brände und Brandgefahren zu verhüten und gegebenenfalls zu bekämpfen.
Generell ist dies die Sache aller Beschäftigten, im Besonderen jedoch die Aufgabe der Brandschutzhelfer. Sie stehen gewissermaßen an der Basis der betrieblichen Brandverhütung und bekämpfung und stellen die Sicherheit aller im Unternehmen Beschäftigten und auch eventueller externen Dienstleister sicher.
Gemäß §10 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes muss jeder Unternehmer Mitarbeiter als Brandschutzhelfer benennen. Ihre Aufgaben umfassen die:

  • schnelle Alarmierung im Brandfall
  • unverzügliche Räumung der Gebäude
  • und im Bedarfsfall sofortige Notfallleistungen

.

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Auswahl und Anzahl der Brandschutzhelfer

Es ist die Aufgabe der Geschäftsführung, die entsprechende Anzahl an Brandschutzhelfern im Betrieb zu benennen. Dabei spielt die Eignung neben der Freiwilligkeit eine wichtige Rolle – die benannten Personen dürfen in ihrem Aufgabenbereich nicht überfordert werden und hierdurch die Grundlage für riskante oder nicht zu kontrollierende Situationen bilden.
Die Anzahl der Brandschutzhelfer sowie ihre Ausbildung und Ausrüstung hängen dabei sowohl von den gegebenen betrieblichen Gefahren als auch von der Zahl der Mitarbeiter ab. Das ArbSchG fordert ein „angemessenes Verhältnis“ dieser beiden Größen. In der Regel sollen mindestens 5% der Beschäftigten eines Unternehmens Brandschutzhelfer sein (ASR A2.2, Maßnahmen gegen Brände).

Abhängig von Größe und Branche kann die Zahl höher liegen, beispielsweise in Betrieben mit:

  • einer hohen Personenzahl
  • Kranken- und Pflegeeinrichtungen mit erhöhten Anforderungen an Brandschutz und Evakuierungsplänen sowie mit körperlich eingeschränkten Personen
  • Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung (Umgang mit Gefahrstoffen)
  • sehr große oder unübersichtliche Betriebsgebäude.

In diesen und ähnlichen Fällen ist die Zahl der Brandschutzhelfer höher anzusetzen, wobei gegebenenfalls Aufgabenbereiche gesplittet werden können.

Aufgaben der Brandschutzhelfer

An erster Stelle der Aufgabenbereiche steht die Brandbekämpfung von Entstehungsbränden, soweit dies den Brandschutzhelfern ohne Eigengefährdung möglich ist. Dazu nutzen sie die im Unternehmen vorhandenen und vorgeschriebenen Mittel zur Brandbekämpfung – generell die vorgesehenen Feuerlöscher. Sie müssen in deren Handhabung geschult worden und sicher sein. Dasselbe gilt für die Benutzung von Wandhydranten, falls es diese im Betrieb gibt.
Im Notfall sollen sich die Brandschutzhelfer deutlich kennzeichnen, um sowohl für die Mitarbeiter als auch für die externen Rettungskräfte sofort als solche sichtbar zu sein.
Dies kann durch eine Armbinde oder eine entsprechend markierte Rettungsweste geschehen. Hierdurch werden Missverständnisse vermieden, vor allem hinsichtlich der Evakuierung von Gebäuden.

Evakuierung

Brandschutzhelfer als Beschäftigte im Unternehmen kennen sich generell besser dort aus als Rettungskräfte. Aus diesem Grund sind sie bei der schnellen Räumung eines Gebäudes wertvolle Helfer – gerade in großen, weitläufigen oder unübersichtlichen Betriebsgebäuden. So werden sie hier zu Evakuierungshelfern und überwachen die vollständige Räumung der einzelnen Gebäudeteile und Abteilungen.
Die räumliche Größe ihres Verantwortungsbereiches sollte darauf abgestimmt sein, dass sie sowohl die Evakuierung überwachen als auch selbst das Gebäude ohne Eigengefährdung verlassen können. Anschließend ist es zumeist auch ihre Aufgabe, auf dem zugewiesenen Sammelplatz die Vollzähligkeit der Personen ihres Verantwortungsbereiches zu kontrollieren.

Weitere Aspekte

Gibt es in einem Unternehmen Mitarbeiter mit Behinderungen, die bei einer Evakuierung Hilfe benötigen, muss dies im Evakuierungsplan festgelegt sein. Die Betreffenden werden namentlich benannt und mit den für sie erforderlichen Maßnahmen vertraut gemacht. Dies beinhaltet regelmäßige Übungen zur Evakuierung, die auch dann durchzuführen sind, wenn dies für die anderen Mitarbeiter nicht der Fall ist.
Ein zusätzlicher Aufgabenbereich der Brandschutzhelfer kann im Einweisen der Feuerwehr liegen, da die Helfer mit den Räumlichkeiten vertraut sind.

Mail Holger.Grosser@pruefzwerge.de Fon: 0911-49522546