Die Leiterprüfung nach DGUV Information 208-016
Leitern sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen regelmäßig nach den Vorschriften der DGUV Information 208-016 überprüft werden. Ihr relativ hohes Verwendungsrisiko sorgt selbst in Deutschland für mehr als 30.000 Unfälle jährlich, wovon viele auf mangelhafte Leitern und auf Unkenntnis über den richtigen Umgang mit den Leitern zurückzuführen sind.
Wir bieten Ihnen die regelmäßigen Kontrollen durch befähigte Personen an, die die BGI 694 vorsieht. Dazu gehören:
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- Sichtkontrolle aller Leitern auf erkennbare Mängel und Schäden
- Einhalten der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gemäß der DGUV Information 208-016 (Alt BGI 694)
- Erstellung eines Prüfprotokolls für Ihre Dokumentation
- Kennzeichnung mangelhafter und daher nicht nutzbarer Leitern: „Weitere Nutzung untersagt“
- Erteilung der entsprechenden Prüfplakette bei bestandener Prüfung
Mit unserem Service sind Sie stets auf der sicheren Seite – sowohl was die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften betrifft als auch Arbeitsschutz und -sicherheit für Ihre Mitarbeiter. Die regelmäßigen Kontrollen gewährleisten ferner die Wahrung des vollen Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfällen. Tritt ein Unfall ein, verlangen die Versicherungen und die Berufsgenossenschaft die Vorlage der entsprechenden Prüfprotokolle.
Neben Leitern unterliegen auch die sogenannten Tritte diesen Vorschriften und werden von uns überprüft. Mindestens einmal im Jahr – im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden die Kontrollfristen festgelegt – sind sie durch eine geschulte Fachkraft zu kontrollieren.
Gehen Sie in Ihrem Betrieb auf Nummer sicher und lassen Sie alle Leitern von uns inspizieren. Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und schaffen für Ihre Mitarbeiter ein sicheres Arbeitsumfeld.
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