Unterlage

Die Unterlage für spätere Arbeiten wird in der RAB 32 (Regeln zum Arbeitsschutz Nummer 32) geregelt und ist im §3 der Baustellenverordnung gefordert.

Sie ist eine schriftlich festgelegte Zusammenstellung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage, vor allen Dingen für Arbeiten, die wiederholt durchgeführt werden müssen. Im Laufe des Bauvorhabens wird die Unterlage meist mitentwickelt, da dann meistens erkannt wird, welche wiederkehrenden Arbeiten entstanden sind.

Hauptaugenmerk der Unterlage ist es, die Personen, die die späteren Arbeiten an der Anlage durchführen mit Informationen zu versorgen um diese dann gesundheitsgerecht und sicher planen und durchführen zu können.

Die Unterlage muss bereits vor der Ausschreibung des Bauvorhabens bzw. der jeweiligen Bauleistung vorliegen. Falls es Planungsänderungen gibt muss die Unterlage angepasst werden.

Nach Fertigstellung muss die Unterlage den Bauherren übergeben werden. Dieser übergibt, falls Notwendig, eine Kopie an den Erwerber oder Betreiber des Bauvorhabens.