Gefahrstoffe

Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen

Zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört der Umgang mit Gefahrstoffen. Es gibt sie praktisch in jedem Unternehmen, zum Beispiel Mittel zur Reinigung und Gebäudepflege. Der richtige Umgang mit diesen Stoffen ist in der Gefahrstoffverordnung festgelegt, in dem sich auch die Definition befindet. Ein Stoff bzw. ein Gemisch von Stoffen wird als Gefahrstoff betrachtet, wenn er eines oder mehrere der Gefährlichkeitsmerkmale aufweist, die in § 3 der Gefahrstoffverordnung und im Chemikaliengesetz 1 aufgeführt sind.

Hieraus ergeben sich die Sicherheitsvorschriften für den Umgang und die Lagerung dieser Stoffe. Dazu gehört ferner die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz), die feststellt, welche Risiken der Umgang mit diesen Stoffen für die Mitarbeiter mit sich bringt. Diese so genannte Ermittlungspflicht ist bei zahlreichen Stoffen sehr einfach, denn insbesondere bei eingekauften Produkten befinden sich die entsprechenden Warnhinweise bereits auf der Verpackung. Die Kennzeichnung besteht aus einem Gefahrenpiktogramm oder Gefahrstoffsymbol und zusätzlich aus einem Hinweiswort wie „Achtung“ oder „Gefahr.“
Dieser zweifache Gefahrenhinweis hat seinen Grund darin, dass das Gefahrstoffrecht derzeit reformiert wird. Für Stoffgemische sind bis zum 01.06.2015 noch die bisherigen Gefahrstoffsymbole gestattet (mit einer Karenzfrist von zwei Jahren, innerhalb derer alte Lagerbestände mit diesen Symbolen noch verwendet werden dürfen). Ab dem 01.12.2010 gelten andererseits die neu eingeführten Piktogramme, die in der EG-Verordnung Nr. 1271/2008 festgelegt sind.

§ 6 der Gefahrstoffverordnung legt fest, dass für den Umgang mit Stoffen, bei denen Gefährdungen entstehen oder freigesetzt werden können, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen ist. Diese Beurteilung enthält folgende Angaben:

  • Ort der Lagerung
  • Menge des Stoffes bzw. Stoffgemisches
  • Ort der Verwendung
  • Zweck der Verwendung

Bei größeren Gefährdungen ist ohnehin ein Gefahrstoffkataster zu führen.
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für alle Schutzmaßnahmen, Unterweisungen der Mitarbeiter und Maßnahmen für Störungen, Notfälle und Unfälle in Unternehmen.