Regalprüfung nach der DIN EN 15635

Unser Service für Sie: die gesetzlich vorgeschriebene Regalprüfung gemäß der DIN EN 15635.

Wie viele andere Geräte und Hilfsmittel auch, so sind Regale Arbeitsmittel und müssen deshalb der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) entsprechen. Aus diesem Grund sind regelmäßige Überprüfungen durch fachkundige Personen vorgeschrieben.
Die Regalprüfung nach den Richtlinien beinhaltet folgende Punkte:

  • Sichtprüfung und Inspektion Ihrer Lagereinrichtung
  • Schriftliche Dokumentation der Prüfung in einem Inspektionsprotokoll, das Sie aufbewahren und ggf. vorlegen müssen
  • Prüfung aller Regalteile auf sichtbare Mängel
  • Objektive Beurteilung der Mängel und deren Kennzeichnung
  • Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Regel
    108-007 (alt: BGR 234)
  • Kontrolle der Übereinstimmung der Belastungsschilder mit dem vorhandenen Regalsystem
  • Erteilung der entsprechenden Prüfplakette nach erfolgter und bestandener Inspektion

Mit der Regalprüfung sind Sie in der Lage, rechtzeitig auf mögliche Gefahren und Risiken zu reagieren und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Zusätzlich erleichtern die Prüfprotokolle eventuelle Schadenregulierungen mit Versicherungen.

Unser Service umfasst Regalsysteme aller gängigen Hersteller und unsere erfahrenen Mitarbeiter sind eigens für die Prüfungen gemäß den Rechtsvorschriften ausgebildet. Außerdem geben sie wertvolle Praxistipps für eventuelle Reparaturen bzw. Schadensbeseitigungen.

Neben den häufiger durchzuführenden Sichtkontrollen gehören auch die Experteninspektionen von Regalen zu unserem Leistungsspektrum. Auch diese dürfen nur von entsprechend befähigtem Personal vollzogen werden. Die Fristen der Prüfungen werden in der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Betrieb festgelegt.

Sprechen Sie uns an – wir beantworten Ihre Fragen und sorgen für eine gesetzeskonforme Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Holger.Grosser@pruefzwerge.de