FAQ: Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wann benötigt ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Gemäß § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) müssen alle Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Die genaue Anzahl und die Einsatzzeiten richten sich nach der Betriebsgröße, dem Gefährdungspotenzial sowie den Unfall- und Gesundheitsgefahren, die mit den jeweiligen Arbeitsbedingungen verbunden sind.

Wer kann als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Dies kann beispielsweise ein Studium im Bereich Sicherheitstechnik oder eine Weiterbildung zur Sicherheitsfachkraft sein. Die Person sollte zudem über Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsmedizin, Ergonomie, Hygiene und anderen relevanten Aspekten des Arbeitsschutzes verfügen.

Kann die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit intern besetzt werden?

Ja, Unternehmen können einen eigenen Mitarbeiter als Fachkraft für Arbeitssicherheit ernennen, sofern dieser die erforderlichen Qualifikationen besitzt. Dies kann jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, da die ausgewählte Person entsprechend geschult werden muss und eventuell nicht mehr vollständig in ihrem ursprünglichen Aufgabenbereich eingesetzt werden kann.

Ist es möglich, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen?

Ja, Unternehmen haben auch die Möglichkeit, externe Dienstleister mit der Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu betrauen. Dies kann insbesondere für kleinere Unternehmen kosteneffizient sein, da sie so auf das Know-how spezialisierter Anbieter zurückgreifen können, ohne einen eigenen Mitarbeiter langfristig binden zu müssen.

Was ist das Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft?

Das Unternehmermodell ermöglicht es kleinen Betrieben (in der Regel mit weniger als 50 Mitarbeitern), dass der Unternehmer selbst die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt. Dafür muss er an einem speziellen Qualifizierungskurs teilnehmen und diesen erfolgreich absolvieren. Diese Regelung soll kleinen Unternehmen helfen, den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, ohne dass sie eine separate Stelle schaffen müssen.

Welche Aufgaben hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

  • Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Überprüfung von Arbeitsstätten hinsichtlich sicherheitstechnischer Anforderungen
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung
  • Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und anderen Akteuren im Bereich des Gesundheitsschutzes

Wie oft muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen tätig werden?

Die Einsatzzeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit richten sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger. Diese legen fest, wie viele Stunden pro Jahr mindestens aufzuwenden sind. Die Zeiten variieren je nach Betriebsgröße und Gefährdungsrisiko.

Bitte beachten Sie: Diese Informationen basieren auf dem Stand bis zum Jahr 2023 und können sich ändern. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder Berufsgenossenschaften über aktuelle Regelungen zu informieren.