Gefährdungsbeurteilung FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

Muss mein Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Frage: Ich bin Inhaber eines kleinen Unternehmens. Muss ich trotz der geringen Größe meines Betriebs eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Antwort: Ja, gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Größe ihres Unternehmens dazu verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen. Dies dient der Ermittlung von Gesundheitsgefahren und der Ableitung notwendiger Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist in § 6 ArbSchG konkretisiert und gilt für jeden Betrieb, unabhängig davon, wie viele Personen dort beschäftigt sind. Für weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen können Sie den vollständigen Gesetzestext des Arbeitsschutzgesetzes unter folgendem Link einsehen: § 6 ArbSchG.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Frage: Nachdem ich eine Gefährdungsbeurteilung für mein Unternehmen erstellt habe, wie regelmäßig muss diese überprüft oder aktualisiert werden?

Antwort: Die Häufigkeit der Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen beispielsweise Änderungen in den Arbeitsprozessen, die Einführung neuer Arbeitsmittel oder das Auftreten von Unfällen und Beinahe-Unfällen. Es ist empfehlenswert, die Gefährdungsbeurteilung mindestens einmal jährlich zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Wichtig ist es auch, nach jedem Vorfall, der auf eine potenzielle Gefahr hinweist, die Beurteilung zu überarbeiten.

Wer kann bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung helfen?

Frage: Ich fühle mich unsicher bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. An wen kann ich mich für Unterstützung wenden?

Antwort: Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung können Sie sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte wenden. Diese Experten haben das notwendige Know-how und können Sie professionell unterstützen. Zudem bieten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Seminare und Beratungen an. Auch spezialisierte Unternehmensberater können hilfreich sein. Es ist wichtig, dass die Person, die die Gefährdungsbeurteilung durchführt oder dabei unterstützt, über ausreichende Kenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes verfügt.

Für weitere Fragen oder individuelle Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.