Personen, Maschinen, Anlagen | Gesetze, Verordnungen, Vorschriften | Zeitpunkt der Unterweisung |
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Allgemeine Sicherheits-unterweisung (Alle Arbeitnehmer/alle Neueinstellungen) | ArbSchG §§5,12 DGUV Vorschrift1 | Mind. einmal jährlich. |
Arbeitsmittel (nach BetrSichV §2 Abs.1) | BetrSichV §9 ArbSchG §14 | Mind. einmal Jährlich. (Vor Beginn der Arbeit, bei Veränderungen) |
Atemschutzgeräte | DGUV Regel 112-190 (BGR/GUV R190) | Vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, aber mind. 1x Jährlich |
Bildschirmarbeitsplätze | ArbSchG § 12 i.V.m. DGUV Vorschrift1 | Mind. einmal jährlich |
Biostoffe | BiostoffV § 12 Biostoff § 8 | Vor Aufnahme der Tätigkeit , danach Jährlich |
Erdbaumaschinen (Einweiser) | DGUV-Regel 100-501 | Es sind nur zuverlässige Personen einzusetzen, diese sind vor Beginn der Tätigkeit über ihre Aufgaben zu unterrichten, danach jährlich. |
Elektrische Handwerkzeuge | BetrSichV §9 ArbSchG §14 | Mind. einmal jährlich. |
Explosivstoffe | BetrSichV § 9 GefstoffV § 14 | s. Arbeitsmittel s. Gefahrstoffe |
Erste Hilfe | DGUV Vorschrift1 | Mind. einmal jährlich. |
Fahrzeuge führen | DGUV Vorschrift 71 | Mind. einmal jährlich. |
Feuerlöscher | ASR A2.2 | Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung der Feuerlöscher zu unterweisen. |
Flüssiggas (Verwendung von Flüssiggas) | DGUV Vorschrift 80 i.V.m. DGUV Vorschrift1 GefstoffV § 14 und § 20 TRGS 555 Nr.3 | Vor Aufnahme der Tätigkeit. Betreiben und Wartung nur von Personen, die unterwiesen sind. Unterweisung jährlich. |
Flurförderzeuge | DGUV Vorschrift 69 | Vor Aufnahme der Tätigkeit. Mind. einmal jährlich. |
Gefahrstoffe | GefStoffV §§ 14,20 | Vor Aufnahme der Beschäftigung. Mind. einmal jährlich. |
Heben und Tragen von Lasten | LasthandhabV§4 i.V.m. ArbSchG §12 | Mind. einmal jährlich. (Erforderlichenfalls regelmäßig wiederholen) |
Presscontainer | BetrSichV | Vor Beginn der Beschäftigung. Mind. einmal jährlich. |
Personen bis 18 Jahren (Jugendliche) | JArbschG § 29 | Vor Beginn der Beschäftigung. Mind. zweimal jährlich. |
Krebserzeugende Gefahrstoffe | GefStoffV §14 | Vor Beginn der Beschäftigung. Mind. einmal jährlich. |
Lärm | Lärm und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung TRLV Lärm | Der Unternehmer muss Lärmbereiche fachkundig ermitteln und die Versicherten über die Ergebnisse und Maßnahmen unterweisen. |
Leitern und Tritte | TRBS 2121-2 GUV Information 208-016 | Mind. einmal jährlich. Erstellen einer |
Mutterschutzunterweisung | Mutterschutzrichtlinienverordnung § 2 | Alle Mitarbeiterinnen im gebärfähigen Alter. Mind. einmal jährlich. |
PSA | PSA BV §3 i.V.m. ArbSchG §§ 12,14 | Vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in den Arbeitsbereichen. |
PSA: Augen-und Gesichtsschutz | PSA BV §3 i.V.m. DGUV Regel 112-992 | Vor der Benutzung und danach einmal jährlich. |
PSA: Fuß- und Beinschutz | PSA BV §3 i.V.m. DGUV Regel 112-991 | Vor der Benutzung und danach einmal jährlich. |
PSA: Benutzung von Schutzkleidung Schutzhandschuhe | PSA BV §3 i.V.m. DGUV Regel 112-989 DGUV Regel 112-995 | Nach Bedarf, mind. einmal jährlich. |
Radioaktive Stoffe | StrlSchV § 38 | Mind. einmal jährlich. |
Sicherheits- und Gesundheits-schutzkennzeichnung am Arbeitsplatz | DGUV Vorschrift 10 | Vor der Arbeitsaufnahme und mind. einmal jährlich. |
Umgang mit Kranen | DGUV Vorschrift 52 | Mind. einmal jährlich. |
Umgang mit Hochdruckreinigern | DGUV Regel 100-501 | Mind. einmal jährlich. |
Verhalten im Gefahrenfall z.B. bei Brand | ArbStättV § 4 | sowie in angemessenen Zeitabständen zu üben. |
Verhalten bei Unfällen | DGUV Vorschrift 1 | Mind. einmal jährlich. |