Wir übernehmen für Sie die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen.
Von uns erhalten Bauherren, Planer und Ausführende die notwendige Hilfe und entsprechende Beratung zur Umsetzung der Baustellenverordnung (gilt für alle Bauvorhaben) und zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetztes und der Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
Sie vermeiden dadurch Behinderungen im Baustellenablauf und minimieren die Risiken von Ausfallzeiten und Arbeitsunfällen. Dadurch verringern Sie automatisch ihre Kosten.
Die Liste der Aufgaben, die wir für sie übernehmen ist sehr lang. Daher bieten wir ihnen eine Inhaltsübersicht, damit sie schneller zu den Themen finden, die von Interesse für sie sind.
Wir übernehmen für Sie:
- Koordination in Planungs- und Ausführungsphase (mit Vor-Ort Präsenz)
- Erstellung eines SiGe-Plans
- Erstellung einer SiGe-Unterlage
- Erstellung einer SiGe-Vorankündigung
- Arbeitsschutzrechtliche Vermittlung zwischen Bauherr´& ausführenden Firmen
Mitarbeiter auf Baustellen sind einem hohen Gesundheits- und Unfallrisiko ausgesetzt.
Schwere Maschinen, viele verschiedene Gewerke und das Arbeiten in ungewöhnlichsten Umgebungen können schnell zu schweren Arbeitsunfällen und den daraus resultierenden langen Ausfallzeiten führen. Daher muss die Arbeitssicherheit auf Baustellen gesondert geplant und gesteuert werden, durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (auch SiGe-Koordinator bzw. SiGeKo).
Laut Baustellenverordnung ist jeder Bauherr, auf dessen Bauplatz Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber arbeiten, verpflichtet einen oder mehrere SiGe Koordinatoren zu bestellen.
Dieser koordiniert und leitet alle Maßnahmen ein, um Sicherheit für alle Beteiligten einer Baustelle zu gewährleisten.
Folgend wird detailliert beschrieben, wie die Ausbildung eines „SiGeKos“ aussieht und welche Aufgaben & Verantwortung dieser übernimmt.
Ausbildung
Die Qualifizierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinators wird in der technischen Regel RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) in den Anlagen A-C definiert.
RAB 30 Anlage A:
Erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen mit beispielhafter Zuordnung zu Planungs- und Baumaßnahmen.
Beispiele der Stufe 1:
- Ein- oder Mehrfamilienhäuser
- Reihen- oder Doppelhäuser
- Kleinere Gewerbe- oder Verwaltungsbauten
Erforderliche baufachliche Ausbildung:
Mindestens Geprüfter Polier, Meister oder Techniker
RAB 30 Anlage B:
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
Der Koordinator muss die Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) praktisch auf den Baustellen umsetzen können. Dazu gehören auch die Rechtsverordnungen dieses Gesetzes.
Des Weiteren müssen auch die Vorschriften der Unfallversicherungsträger sowie der entsprechenden Berufsgenossenschaften (auf Baustellen könnten Firmen tätig sein, die nicht nur der BG Bau angehören sondern z.B. auch BG Holz & Metall o.ä.) beachtet werden.
Baustellenspezifische Gesundheits- und Unfallgefährdungen (Gefahr durch Elektrizität, Brand- und Explosionsgefahr, Gefahr- und Schadstoffe, Absturz, Gefährdung durch Maschinen und Geräte, Gefährdung durch Transport & Logistik) müssen vom Koordinator erkannt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
Dies betrifft alle Arbeiten auf Baustellen (Erd- und Tiefbau, Gründungsarbeiten, Hochbau, Abbruch-, Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten, Gerüstbau etc.).
Die Arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse beinhalten auch Dinge die, direkt zum Gesundheitserhalt aller Beschäftigter auf den Baustellen beiträgt, z.B. Tagesunterkünfte, Toiletten- und Waschräume, persönliche Schutzausrüstungen oder auch Arbeitszeitregelungen.
RAB 30 Anlage C:
Spezielle Koordinatorenkenntnisse
Der Koordinator muss Sinn und Zweck der Baustellen-Verordnung und ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem verstehen. Anwendungsbereich, inhaltliche Anforderungen, Aufgaben und Pflichten des Koordinators werden hier im Wesentlichen vorgestellt. Auch die notwendige Vorankündigung (Dauert die Baustelle mehr als 30 Arbeitstage und werden gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigte tätig, ist eine Vorankündigung zu erstellen).
Die Koordinierung der Arbeitssicherheit beginnt bereits während der eigentlichen Planung.
Dabei muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (hier Link zum Text) (SiGe-Plan, SiGe-Mappe) erstellt werden. Diese beninhaltet eine detaillierte Ausarbeitung von SIcherheits- und Gesundheitsschutzpläne für verschiedene Bauaufgaben (Tiefbau -> Aushub, Fundamente; Hochbau -> Maurerarbeiten, Ausbau; Dachdecker: Kranarbeiten usw.).
Gleichzeitig beschreibt der SiGe-Plan auch den Umgang mit anderen notwendigen Plänen (u.a. Baustelleneinrichtungsplan, Bauzeitenplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und entsorgungsregelungen).
Des Weiteren umfassen die speziellen Koordinatorenkenntnisse die Unterlage (hier Link zum Text)(für spätere Arbeiten an der Baustelle).
Die Koordinatorenkenntnisse beschreiben genau die Aufgaben eines Koordinators, welche Instrumente dieser dafür nutzen kann und wie sie genutzt werden. Auch der Umgang mit Konfliktsituationen wird beschrieben (Beispielsweise überkreuzen sich zwei Gewerke mit ihren Arbeiten – Gefährdung des jeweiligen anderen Gewerks).
Letztendlich werden die rechtlichen Grundlagen beschrieben (rechtliche Stellung, Befugnisse, Beziehungen des Koordinators zu den auf der Baustelle beteiligten Personen/Firmen, VOB und natürlich Verantwortung & Haftung des Koordinators).
Aufgaben
Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung
Der Koordinator hat im Zuge der Planung der Ausführung folgende Aufgaben:
Gemäß der allgemeinen Grundsätze im § 4 Arbeitsschutzgesetz koordiniert er die Maßnahmen, die zur Ausführungsplanung gehören. Das beinhaltet zunächst die Feststellung jeglicher Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle, die die einzelnen Gewerke betreffen und sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Bedeutung haben. Auch andere betriebliche Tätigkeiten und Einflüsse, die sich auf oder in räumlicher Nähe der Baustelle abspielen, gehören dazu.
Ferner zeigt der Koordinator auf, welche Möglichkeiten es zur Vermeidung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken gibt, und arbeitet einen Plan zum Gesundheits- und Sicherheitsschutz aus – bzw. lässt ihn ausarbeiten – und passt ihn ggf. an den Planungsprozess an.
Der Koordinator berät die betreffenden Personen bei der Einrichtung der Baustelle und erstellt bei Bedarf eine Baustellenordnung. Außerdem unterstützt er die Planung der dauerhaften sicherheitstechnischen Einrichtungen, wenn spätere Arbeiten an der baulichen Anlage erforderlich sind. Er stellt auch die Unterlagen zusammen, die die Angaben für die gesundheitsgerechte und sichere Durchführung dieser Arbeiten notwendig sind.
Ein weiteres Aufgabenfeld besteht in der Hinwirkung auf die Einbeziehung von Leistungen, die im Zuge von Ausschreibungen hinsichtlich Gesundheits- und Sicherheitsschutz erwähnt werden müssen, ebenso bei Vergabe- und Bauvertragsunterlagen. Bei Bedarf wirkt der Koordinator bei der Prüfung der eingehenden Angebote mit. Ferner berät der bei der zeitlichen Abstimmung der Bauausführungszeiten und der Terminplanung, damit Risiken, die sich durch zeitliche Parallelen ergeben könnten, vermieden werden.
Falls erforderlich, wirkt der Koordinator bei der Erstellung der Vorankündigung an die jeweilige Landesbehörde mit (z.B. das Amt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt) und auch bei deren Übermittlung.
Für den Fall der Beauftragung mehrerer Koordinatoren ist es wichtig, dass sie sich gegenseitig abstimmen – dies gilt insbesondere während der Planung der Ausführung und für die Ausführung selbst.
Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens
Während der Ausführung hängt der Koordinator ggf. die Vorankündigung aus und passt sie an. Er macht den Gesundheits- und Sicherheitsschutzplan bekannt, passt ihn bei Bedarf an und schreibt ihn fort. In diesem Zusammenhang wirkt er auf die Einhaltung und Umsetzung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen hin. Er gibt alle Informationen und Erklärungen bezüglich dieser Maßnahmen an alle Auftragnehmer inklusive der Nachunternehmer und Einzelunternehmer.
Der Koordinator organisiert die Kooperation der beteiligten Unternehmen bezüglich des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes. Dies geschieht u.a. durch Begehungen und Sicherheitsbesprechungen, jeweils mit Dokumentation und Auswertung der Resultate. Er koordiniert außerdem die Überwachung der Arbeitsverfahren hinsichtlich ihrer ordnungsgemäßen Anwendung durch die Arbeitgeber. Dies haben Letztere z.B. durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Zusätzlich wirkt er auf das Einhalten der Baustellenordnung und des Baustelleneinrichtungsplans, falls vorhanden, bezüglich der Vermeidung von Gefährdungen hin.
Dabei berücksichtigt er die Wechselwirkungen, die den Gesundheits- und Sicherheitsschutz betreffen und die sich zwischen Arbeiten auf der Baustelle und weiteren betrieblichen Tätigkeiten bzw. Einflüssen auf der Baustelle oder in ihrer Nähe ergeben. Er koordiniert die Anwendung der allgemeinen Grundsätze, die sich aus § 4 ArbSchG ergeben.
Haftung
Die Schutzwirkung des SiGe-Koordinators betrifft ALLE Personen, die sich berechtigterweise auf einer Baustelle aufhalten. Die Haftung des Koordinators dieser Personen gegenüber ist unmittelbar.